Häufig gestellte Fragen und Antworten
Fragen und Antworten
Unterliegt die Systemische Beratung der Schweigepflicht?
Ja.
Dürfen Beratungsinhalte aus Gesprächen mit minderjährigen Klienten*innen an deren Eltern weitergeben werden?
Nein. Auch die Gespräche mit Minderjährigen unterliegen der Schweigepflicht. Ein Austausch über die Inhalte findet nur dann mit den Eltern statt, wenn der oder die Minderjährige dies ausdrücklich wünscht.
Dürfen Beratungen mit Minderjährigen ohne die Zustimmung der Eltern stattfinden?
Nein. Die Beratung von Minderjährigen ist nur durch die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten möglich. Die Zustimmung erfolgt durch eine Vereinbarung die von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben wird.
Gibt es Ausnahmen, bei denen ich, als Beraterin die Schweigepflicht breche?
Ja, wenn eine Gefährdungseinschätzung vorliegt. Sollte sich in den Gesprächen herausstellen, dass der oder die Klient*in für sich oder andere Personen eine Gefahr darstellt, werde ich die Polizei darüber informieren. Dies geschieht ebenfalls, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung des oder der Klienten*in in Betracht gezogen wird.
Wird die Systemische Beratung von der Krankenkasse bezahlt?
Nein.
Wann muss die Rechnung der Systemischen Beratung beglichen werden.
Innerhalb von 14 Tagen nach der letzten Beratung.
Auf welchem Weg erhalte ich die Rechnung der Systemischen Beratung?
Per Mail.
Muss ich die Systemische Beratung auch dann zahlen, wenn ich Sie nicht in Anspruch nehmen konnte?
Bis zu 24 Stunden vor dem Termin können Sie kostenfrei absagen. Sollten SIe innerhalb von 24 Stunden absagen, wird das vollständige Honorar berechnet.
Sind Sie als Systemische Beraterin anerkannt?
Ja. Ich bin durch die DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familien e.V.) anerkannt und zertifiziert.
Hilft Systemische Beratung bei psychischen Erkrankungen?
Nein. Sollte bei Ihnen bereits eine psychische Erkrankung diagnostiziert worden sein, wenden Sie sich zu Ihrem eigenen Wohl an einen Therapeuten.
Was passiert, wenn sich im Laufe der Beratung herausstellt, dass eine psychische Erkrankung die mögliche Ursache des Problems ist?
Zu Ihrem eigenen Wohl werde ich Sie auf diese Möglichkeit hinweisen, die Beratung beenden und Ihnen empfehlen, sich an einen Therapeuten zu wenden.
Kann Systemische Beratung einer psychischen Erkrankungen vorbeugen?
Ja. Sollten Sie sich in einer schwierigen Lebensphase befinden, kann die Stärkung Ihres Selbstbewusstseins, durch eine Systemische Beratung Ihre Resilienzfähigkeit in dem Maße stärken, dass z.B. eine depressive Phase abgewendet werden kann.
Hilft eine Systemische Beratung bei der Trauerbewältigung?
Ja. Sowohl der Verlust eines geliebten Menschen durch einen Todesfall, als auch der Verlust durch eine Trennung können in der Systemischen Beratung aufgearbeitet werden. Grundsätzlich stellt die Systemische Beratung eine effektive Hilfe bei der Aufarbeitung von Verlusten dar.
Wie können Sie Kontakt zu mir aufnehmen?
Sie können sich telefonisch unter 0171/8922244 bei mir melden. Sollte ich gerade nicht ans Telefon gehen können, hinterlassen Sie mir bitte eine Nachricht auf meiner Mailbox. Ich werde Sie dann umgehend zurückrufen. In diesem kurzen Telefonat (max. 10 Minuten) können Sie mir Ihr Anliegen mitteilen und wir vereinbaren einen Termin.
Sollten Sie sich lieber per Mail an mich wenden wollen, so können sie mir eine Nachricht unter [email protected] zukommen lassen.
Wo kann ich mehr über Sie erfahren?
Ich habe einen Instagram- und einen Facebook-Account.